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Zwischen dem Grund- und Abschlusskurs müssen mindestens neun Monate liegen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Grund-, Aufbau- und Abschlusskurses und der Erfüllung aller zusätzlichen Anforderungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV), ist die Anmeldung zum Kolloquium und damit die Zulassung zur Abrechnung der „Fetomaternalen Dopplersonografie“ bei der KV möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ultraschallvereinbarung der KBV.